Hausordnung des Gymnasiums Landsberg

Präambel
Alle Schüler, Lehrer und Eltern des Gymnasiums Landsberg verpflichten sich zur gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme.

Darüber hinaus gelten folgende Regeln:

  1. Das Schulgebäude darf nach Öffnung betreten werden. Bis 07:20 Uhr halten sich die Schüler im Foyer auf. Danach dürfen die Klassen-/Unterrichtsräume aufgesucht werden.
  2. Den Weisungen aller Lehrer, der Schulsozialarbeit und der technischen Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  3. Erscheint der Lehrer 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn nicht, so ist es Aufgabe des Klassensprechers im Sekretariat nachzufragen.
  4. Die Schüler dürfen während der gesamten Unterrichtszeit (dazu gehören auch Pausen und Freistunden) das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen werden unter den Buchstaben a), b) und c) geregelt:
  5. a) Schüler des Jahrgangs 12 der gymnasialen Oberstufe dürfen während der Pausen, die mindestens 15 Minuten dauern, und der Freistunden das Schulgelände verlassen. Minder­jährige Schüler des Jahrgangs 12 benötigen für diese Ausnahmegenehmigung jedoch eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten.
  6. b) Schüler vom 7. bis zum 11. Schuljahrgang dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder bei Volljährigkeit während der Mittagspause zum Zwecke der Esseneinnahme das Schulgelände verlassen.
  7. c) Schüler vom 7. bis zum 11. Schuljahrgang dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder bei Volljährigkeit nach vorgezogenem Unterrichtsschluss das Schulgelände verlassen.
  8. Die schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten wird in der Schülerakte aufbewahrt und kann jederzeit widerrufen werden.
  9. Bei passender Witterung haben Schüler aller Jahrgänge in der Frühstücks- und Mittagspause verpflichtend den Pausenhof aufzusuchen. Ausnahmen für die Mittagspause sind möglich und zwischen Schülern, Lehrern und Schulleitung abzusprechen. Unter passender Witterung wird eine Wetterlage verstanden, die ein Verweilen der Schüler ohne gesundheitliche Beeinträchti­gung auf dem Schulhof möglich macht. Die Entscheidung darüber trifft die aufsichtsführende Lehrkraft.
  10. Die Mensa steht in der Mittagspause in erster Linie den Nutzern des Essenanbieters zur Verfügung.
  11. Im gesamten Schulgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Den Einsatz zum Hof- und Mensadienst regelt der Reinigungsplan. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler die Stühle hoch und der Lehrer schließt die Fenster. Heizkörper und Fensterbänke sind keine Sitzgelegenheiten. Die Fachkabinette werden nur in Anwesenheit oder nach Aufforderung durch einen Lehrer betreten. Die jeweiligen Fachraumordnungen sind zu beachten. Der Durchgang zur Bibliothek wird als Lese- und Arbeitsraum genutzt. Der Leseraum ist kein Aufenthaltsort für Pausen.
  12. Erkrankt ein minderjähriger Schüler während der Unterrichtszeit, werden die Eltern telefonisch von der Schule informiert. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind ohne Begleitung zum Arzt bzw. nach Hause geschickt werden darf oder ob sie es abholen möchten. Bei volljährigen Schülern erfolgt ebenso eine Information an das Elternhaus.
  13. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sowie das Mitbringen von Rauschmitteln und Waffen aller Art sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei Verdacht auf Missbrauch während der Schulzeit werden geeignete Schutzmaßnahmen ein­geleitet (Anruf bei der zuständigen Polizeidienststelle und bei den Eltern).
  14. Symboliken, die unserem Demokratieverständnis und dem Deutschen Grundgesetz sowie den humanistischen Idealen widersprechen, sind untersagt. Dies gilt auch für Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezüglich Missverständnisse hervorzurufen. Bei Zuwiderhandlung werden die Eltern informiert und zur sofortigen Abholung ihres Kindes auf­gefordert.
  15. Lernende der Jahrgänge 5 bis 9 dürfen Smartphones, Laptops, MP3-Player und ähnliche Geräte auf dem Schulgelände nur auf Anordnung der Lehrer nutzen. Schülerinnen und Schüler der 10. bis 12. Klasse dürfen darüber hinaus diese Geräte in den Freistunden für schulische Aufgaben innerhalb der dafür vorgegebenen Arbeitsbereiche (Leseraum, Sitzplatzgruppen und außerhalb der Mittagspausen die Mensa) und in den großen Pausen ausschließlich auf dem Innenhof nutzen. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und bis zum Unterrichtsende des Schülers sicher verwahrt. Der Schüler wird bei Abnahme darüber unterrichtet, wo er das Gerät nach Unterrichtsende entgegennehmen kann.

Diese Hausordnung tritt am 20.10.2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung vom 27.05.2021.




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